Im erstem Jahrhunderte duldete die katholische Kirche keine Personen die mit Teufel in Verbindung standen oder sich in teuflischen Künsten übten. Sie verurteilte die Ketzer und griff Manichäer (Mischung aus Buddhismus, Altpersern und Christen) hart an und befahl sogar deren Vernichtung. Die Kirche leugnete den Hexenglauben. 785 verkündete die Heilige Synode von Paderborn: „Wer vom Teufel verleitet nach heidnischem Glauben behauptet, dass es Hexen gibt und sie auf dem Scheiterhaufen verbrennt, wird mit dem Tode bestraft.“ Dies wurede von Karl dem Großen bestätigt. Die Befehle besagten das die Bischöfen all diejenigen aus der Gemeinschaft Christen ausschließen sollten, „die an teuflische Magie und den nächtlichen Flug der Hexen glaubten“. Doch dann kam es zur Verbreitung häretischer Sekten in europäischen Ländern. Dies führte dazu, dass die Kirche die Existenz von Hexen eingestand. Zwischen 1000 und 1200 verbreitete sich die Sekte der Manichäer sehr stark.Es entstanden Geheimgesellschaften und in die Enge getrieben, nahm die Kirche den Kampf gegen die Ketzerei und Zauberei auf. 1179 rief der Lateran-Konzil die weltliche Mächte auf bei der Bekämpfung der Ketzerei tätig zu werden. Es wurden sofort Maßnahmen eingeleitet. Das bischöfliche Gericht wurde 1235 endgültig eingesetzt. Die Kirche leugnete die Existenz von Dämonen und Hexen nun nicht mehr.
Anfangs gab es nur wenige Verbrennungen, denn als Hexen beschuldigten Menschen wurden nicht gefoltert und konnten durch Gottesurteil oder durch einen Reinigungseid frei kommen.
Die Kirche behauptete, dass die Hexen geheimes Komplott mit dem Teugel hätten, um das Königreich Gottes auf Erde zu stürzen. Männer der Kirche redeten Laien ein, dass sehr häufig schwarze Messen stattfänden und verstärkten diese Vorstellungen. Die Aussagen waren größten Teils Schwindel, denn es gab keine Beweise welche aber benötigt wurden um allgemeine Wahnvorstellungen aufrecht zu erhalten. Die eigentliche Aufgabe, Albigenser, Waldenser und andere südfranzösische Ketzergruppen zu töten, war beendet. Die Inquisition brauchte neue Opfer. Dieses Problem wurde durch Hexenwahn gelöst.
Hexen konnten die Verbrechen gar nicht begangen haben, denn es war unmöglich, diese zu verüben. (Reiten auf einem Besen) Die Suche der Inquisitoren nach neuen Opfern, bereitete der Verfolgung der Hexerei einen Aufschwung.Papst Johannes XXII. Befahl die Verfolgung aller, die Magie betreiben.
Die Inquisition entwickelte langsam ihre Konzepte gegen Hexerei.
Die Hexenjagd finanzierte sich selbst und wurde zu einem bedeutenden Gewerbe. Das Einkommen vieler wurde durch sie gesichert. Die Opfer mussten ihre Hinrichtung selbst bezahlen, auch den Strick und Pfahl, an dem man sie erhängte wurden.
Jede Folter hatte ihre eigenen Kosten....
Im 11. Jahrhundert erreichte die katholische Kirche ihren Höhepunkt der Macht. Sie hatte die totale Kontrolle über die Informationstechnik dieser Zeit und konnte Botschaften und Informationen in ganz Europa zu verbreiten. So kam es zur Wiederbelebung des Handels und nicht nur neue Waren, sondern auch fremde, neue Glaubensideen kamen nach Europa.Geduld und Überredungskunst brachte bei den neuen Sekten kein Erfolg und sie Erhielten immer mehr Macht, Zulauf und Zuspruch. Die Kirche und auch der weltliche Teil griff zu neuen Methoden, der Bedrohung zu begegnen. In Deutschland, England und Frankreich war es üblich, Ketzer öffentlich anzuprangern, zu verstümmeln und häufig dem Scharfrichter auszuliefern. Die Inquisition wurde nach dem Auftreten der Albigenser und Waldenser zum Selbstschutz katholischer Kirche.
1184 veröffentlichte Papst Lucius III. einen Erlass, in
dem er die Bischöfe und Erzbischöfe auforderte, die Gemeinde ihres Bistums zweimal im Jahr zu besuchen und zuverlässige Menschen ausfindig zu machen, die helfen sollten, die Ketzer zu entlarven und einem kirchlichen Prozess zuzuführen.
Es gab schon vorher Kirchengerichte, allerdings erstmals mit solchen Maßnahmen von höchster Stelle. Die Inquisition wurde als Kommission gegründet. Sie sollten Untersuchungen durchführen.
Durch die Verfolgung von Ketzern sollte der Glauben rein gehalten werden. Es wurde versucht, Anerkennung der katholischen Kirche zu erreichen und Päpste glaubten, dass sie durch die Einrichtung der Inquisition Milde und Gnade walten ließen. Vor allem in England, Schottland und Skandinavien, Länder die bis ins 15. Jahrhundert keine Inquisition kannten, urteilten örtliche geistliche Gerichte über die Ketzer. Die Richter warens sehr streng, sie mussten sich nicht an die Regeln des Inquisitionsverfahrens halten.
1215 wurde vom 4. Lateran-konzil Auslieferung der Ketzer an die weltliche Macht gefordert. Die Bestrafungen wurden durch den Konzil von Toulouse im Jahre 1229, geregelt. Papst Gregor IX. zentralisierte 1231/32 die Inquisition zu päpstlichen Behörden. Sie wurde von so genannten Inquisitoren, meist Dominikaner, verwaltet, um die örtlichen Bischöfe zu entlasten.
Mitte 15. Jahrhunderts drang Hexenwahn von Süddeutschland in Richtung Norden vor. An dieser Entwicklung waren die gelehrten Dominikanermönche Heinrich Kramer und Jacob Sprenger beteidigt. Sie stießen bei deutschen Fürsten, Bischöfen und Stadtregierungen jehdoch auf Unverständnis und Ablehnung. Darum bat Heinrich Kramer, den Papst um Hilfe. Diese Bitte stieß auf offene Ohren. Die Papst Innozenz VIII. erließ am 5. Dezember 1484 die „ Hexenbulle “. Darin stimmte er ohne Widerspruch der Meinung des fanatischen Inquisitors bei, dass die Hexensekte eine große Gefahr für Deutschland und vor allem für die Kirche und den christlichen Glauben darstellte. Darum sollte Sprenger bei der Vernichtung teuflischer Verschwörungen von der gesamter Obrigkeit unterstützt werden.
Die „ Hexenbulle “ wurde durch den Buchdruck weit verbreitet und fand große Beachtung. Diese Gegebenheit machten sich die zwei Inquisitoren zu nutze und hefteten die „ Hexenbulle “ der dicken Ausgabe des Hexentraktes bei. Dieses Buch veröffentlichten sie 1487 unter Namen dem „ Malleus maleficarum “ , auf deutsch: „ Der Hexenhammer “. Es enthielt in drei Teilen, 42 Kapiteln und 35 Fragen alles, was die geistliche Gelehrsamkeit und praktische Erfahrung bis zum Zeitpunkt über Hexerei festgestellt hatte. Es gab z.B.Erläuterungen zum Umgang mit Hexen. Das Buch wurde in den nächsten 200 Jahren zur „ Bibel des Hexenwahns “.
Der „Hexenhammer“ war eines der schlimmsten Bücher der Weltgeschichte, auch wenn man die Umstände damaliger Zeit berücksichtigt. Im Buch wurden die schlimmsten Abartigkeiten unter dem Deckmantel der Kirche publiziert. Und Abgründiger Frauenhass wurde dargestellt. Die Frauen wurden als „ unvollkommene Tiere “ bezeichnet: dumm, wollüstig, verlogen, eitel und glaubensschwach, im Gegensatz zu Männern eine leichte Beute für den Teufel. Sprenger und Kramer rieten zur Anwendung jeder Art von Grausamkeit und Gewalt, um Hexen und Hexenmeister zu überführen. Es wäre auch ok, mit falschen Versprechungen zu locken.
Der „ Hexenhammer “ löste den Hexenwahn nicht aus, er sorgte "nur" für das völlige Vergessen der Vernunft.
All dies geschah nicht im Mittelalter, sondern zu Beginn der Neuzeit, in der die Idee der Freiheit geboren wurde und der Forschergeist des Menschen die ersten größere Triumphe feierte.
Da ich nicht mehr so viel Zeit habe, kommt der Rest in Stichpunkten. Sorry!!
Der Hexenprozess
Anklage:
- reichte Anklage von Kindern, neidischen Nachbarn, Konkurrenten
- oft wurden Personen schlicht und einfach denunziert
- Hexenrichter leitete schon nach Anzeigen (auch anonym) Untersuchung der Person ein
- Sogar, nur auf Grund von Gerüchten oder „ Besagen “
- „ Besagen “ bezeichnete man das Nennen von angeblichen Komplizen unter Folter
- nach Anzeige hatten Hexenrichter Pflicht, zu untersuchen, ob Grund für eine Anzeige bestand
- Artikel so allgemein gehalten, dass für jeden Richter Leicht war, gegen eine Person Anklage zu erheben
- Normalerweise Überprüfung, ob Anzeige auf Grund von Neid, Missgunst oder ähnlichem erstattet
- Prüfung entzogen sich meisten Richter mit Begründung, Pakt mit Teufel falle unter Definition der „ Ausnahmeverbrechen “
- hierbei würde reines Gerücht als Verdachtsmoment ausreichen
- mit Begründung wurden selbst Kinder und Geisteskranke als Zeugen für den Prozess zugelassen
- wenn nicht denunziert wurde, bestand immer noch Möglichkeit durch „ Besagen “ in Verdacht zu geraten
- Inquisitoren ihrer Sache sicher
- argumentierten Gott nicht zulasse dass Unschuldiger von einer Hexe oder einem Hexer beschuldigt würde
- Bei Hexenprozessen vor allem Frauen angeklagt
- Zahl angeklagter Männer nahm im Laufe der Inquisition zu
- wurden immer mehr Kinder gefoltert und verurteilt
- nach Meinung Hexenjäger sehr früh dem Satan unterstellt
- anderer positiver Nebeneffekt
- im Sinne der Inquisitoren
- Kinder sehr schnell und gedankenlos plauderten
- denunzierte ein 12jähriger Junge 1665 in Reutlingen 170 Personen
Vorwürfe:
- Anklagepunkte beziehen nicht sehr auf Beobachtungen des Handelns der Angeklagten
- wiederholten oft ca. herkömmlichen Vorwürfe des “Hexenhammer” gegen die “Hexen”
- Vorwürfe verselbständigen sich zu festen Schema von Vorwürfen
- werden von Prozess zu Prozess weitergetragen
Prozessverfahren:
- erst das soziale Umfeld der Angeklagten – in Form einer Voruntersuchung - durchleuchtet
- befragte Zeugen, Nachbarn und Familienmitglieder
- verhärtete sich Verdacht, folgte Verhaftung der Person
- vor Beginn Prozesses versucht, Angeklagten durch Untersuchungshaft zu zermürben
- Kerker waren in miserablen Zustand
- z.T. verbrachten die Angeklagten ihre Zeit in Ketten gelegt
- Frauen waren schutzlos der Vergewaltigung durch Kerkermeister ausgesetzt
- erste Befragung -festes Muster
- z.T. Verhör mit Zeremonie im religiösen Sinne begonnen
- man hängte Angeklagten Reliquien um
- betete über ihnen
- wieder und wieder selben Fragen gestellt:
- Wann, wo und wie hat sie sich dem Teufel versprochen?
- Wie und wie oft hat sie sich dem Teufel hingegeben?
- Wie oft war sie Gast beim Hexensabbat?
- Wie ging es dabei zu und wen hat sie dort gesehen?
- Wo und wie hat sie durch Zauberei Schaden angerichtet?
- Richter wählte Verteidiger oder ohne
- wenn zu sehr für verfolgten einsetzten, selbst beschuldigt
- erhielten nur mangelnde Informationen
- beschränkten sich darauf, auf Einhaltung von Vorschriften hinzuweisen
- nur Belastungszeugen
- Führte „ gütliches Verhör “ nicht zum gewünschten Erfolg, so kam man zur nächsten Stufe, zum „ Schreckeinjagen mit Worten “
- Hierbei brachte man den Angeklagten die Verwendung der Folterwerkzeuge nahe
Folter:
- auch dies keinen Erfolg, so wurden dem Angeklagten die Folterwerkzeuge angelegt
- Verdeutlichung des Ernstes der Lage
- nannte man „ Schreckeinjagen in der Wirklichkeit “
- immer noch kein Geständnis
- „ Hexenproben “ und„ verschärften Verhör “
- Foltermethoden: siedendes Blei trinken
- Daumschrauben
- Streckbank
- bis Arme und Beine ausgekugelt, gebrochen oder abgerissen
- Oft Körperteile wie Köpfe, Arme und Beine auf Marktplätzen zur Abschreckung aufgehängt oder aufgespießt
- Angeklagte trotz schwerer Folter standhaft
- Zeichen für ihre Teufelsbündnerei
- außer Teufel konnte sie schmerzunempfindlich machen
- Widerruf der Aussage nach Folter teuflisches Machwerk angesehen
- “peinliche Befragung” ( die Folter) in Europa bis in das 18. Jahrhundert zur üblichen Gerichtspraxis
- nicht nur bei Hexenprozessen.
Hexenproben:
- andere Form Hexenerkennung „ Hexenprobe “
- oft als Beweisaufnahme
- Hexenproben Suche nach Merkmalen, an denen man eine Hexe erkennen
- Experimente” zielen weniger auf die gerichtliche Wahrheitsfindung
- die Ängste der Öffentlichkeit
Hexenmal:
- laut Hexenrichter hinterließ Umgang Hexe mit teuflischen Liebhabern Flecke auf Haut
- blutleer und schmerzunempfindlich sein sollten
- würde Hexe unter Einfluss Teufels in Wesen verwandeln
- nicht mehr menschlichen Charakter
- suche nach Warzen, Muttermale u.ä. auf der Haut der Angeklagten
- Stach hinein
- Nachweislich wurden von Folterknechten auch einziehbare Messer benutzt
- wirklich keine blutenden Wunden
Tränenprobe:
- Hexenhammer weist auf besondere Zuverlässigkeit dieser Probe hin
- allgemein bekannt, kann eine Hexe keine Tränen vergießen
- Frau, die während Folter nicht weint, somit Hexe
- nicht unschuldig, wenn sie weint, denn „ Gottes Ratschlüsse sind verborgen “
Wasserprobe:
- Vorstellung, dass die Hexe immer leichter wird
- weil sie Teufel Seele gegeben
- wurde linke Hand an rechten Zeh gebunden – umgekehrt
- ins Wasser geworfen
- sehen ob sie untergeht
- aufgeklärte Stadtväter Hollands betrieben lange Zeit
Hexenwaage:
- verfolgte und bedrohte Frauen wurden gewogen
- mussten gleiches Gewicht haben, wie ein „normaler“ Mensch
- fast unmöglich
Geständnis und Urteil
- unter Folter meist erzwungene Geständnis
- bestätigt die in der Anklage erhobenen Vorwürfe
- damit das Hexenschema der Richter bestätige
- fast ausnahmslos wurden “Hexen” zum Tode durch Verbrennen verurteilt
- Gnadenerweis manchen besonders gefügigen Opfern
- Erdrosselung vor Verbrennung
- Feuertod sollte inquisitorisches Brennen, Strafen der Hölle und das reinigende Feuer auf der Erde vorweg sein
- Vorstellung vom reinigenden Feuer lebt bis heute in Bücherverbrennungen und ähnlichem fort
Denunziation von Mitschuldigen
- bei Folter Angeklagte auch aufgefordert andere zu benennen
- die mit zum Sabbat gezogen
- Oft sagten Richter +Folterknechte Namen persönlicher Gegner vor
- in jedem Falle werden diese Anschwärzungen besonders interpretiert
- sonst hätte sich Hexe z.B. durch Angabe Richter oder hinter den jeweiligen Prozessen stehenden Kreise rächen
- durch ich Richter gesteuerten Anschuldigungen führten zu stärkerer Ausweitung des Teufelskreises von Anklage, Folter und Verurteilung
- aus Genannten wiederum unschuldige rausgepresst
- System von Gegnern der Hexenverfolgung kritisiert
- oft Prozesswelle nur durch wachsenden heftigen Unmut der Bürger gebremst
- mussten um Zusammenbruch Geschäftslebens und um eigenes Leben fürchten
- Hexenrichter oft umherwandernde Geistliche oder Juristen
- können Wirken nach Abflauen der Verfolgungswelle an anderen Orten fortsetzen.
Das Ende des Hexenwahns im Zeitalter der Aufklärung
Die fortschreitende Hexenverfolgung wurde zu einem Wirtschaftszweig und schuf viele Arbeitsplätze. Sogar die Henker kamen zu Reichtum.
Die Hexenverfolgung fand erst im Zeitalter der Aufklärung ein Ende. Das bedeutete, dass mit steigender Anerkennung der Naturwissenschaften, der Grundstein für eine Beendigung des Hexenwahns gelegt wurde. Die Naturwissenschaften entlarvten viele „ göttliche Wahrheiten “ als Phantasterei und der Mensch trat als Vernunftswesen immer mehr in den Mittelpunkt. Er folgte nicht mehr irgendwelchen Vorurteilen, gestaltete sein eigenes und öffentliches Leben nach eigenen vernünftigen Einsichten.
Dieses Gedankengut hatte ihren Durchburch in Deutschland erst Mitte des 18. Jahrhunderts. In anderen europäischen Ländern, unter anderem Frankreich, fan die Aufklärung schon viel früher statt.
Deutschland veränderte sich unmerklich durch alle Schichten der Bevölkerung uns die Menschen verlangten nach überschaubaren Ordnungen, statt nach „ unermesslichen illusionistischen Weiten" Sie verlangten nach Klarheit, Nüchternheit, Hilfe und Nützlichkeit, nicht nach gefühlsseligem Überschwang und himmlisch - irdischem Prunk.
Einige der wichtigsten Reformen , im aufgeklärten Zeitalters ,betrifft die Freiheit des einzelnen Menschen.
Die Folter im Strafprozess und die langen Quälereien bei der Hinrichtungen wurden abgeschafft.
Die Menschenwürde fand Beachtung und brachte das Ende der Hexenprozesse.
1965 wandelte das II. Vatikanische Konzil, nach Erklärung auf Religionsfreiheit, die alte Inquisitionsbehörde in eine Glaubenskongregation um.
Das war´s liebe Leute!!
Berichtigt mich bitte falls was nicht stimmt!!
Eure Mond!!!